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Förderung von musikalischen Aktivitäten während der Coronapandemie

Auch wenn einige Chöre das Proben wieder aufgenommen haben, so habe ich doch verstanden, dass die Situation coronabedingt vielerorts sehr schwierig ist und es vor allem auch große Sorgen über die Zukunft der Chöre gibt, v.a. wegen eines möglichen Mitgliederschwund durch die lange Pause.


Bei unserem Treffen in Osterburg wurde angefragt, ob wegen der Singpause ein Teil der Mitgliedsbeiträge erstattet werden könne. Ich habe mich mit meinen Vorstandskollegen besprochen und muss Euch mitteilen, dass dies leider nicht möglich ist. Die Versicherungsbeiträge müssen auf jeden Fall bezahlt werden, da bekommen wir nichts zurück, und auch die Abgaben an den Bundesverband können nicht gemindert werden. Dazu kommen Gehälter und laufende Kosten unseres Landesverbandes. Wenn überhaupt etwas übrigbliebe durch verringerte Ausgaben während der Pandemie, wäre es so geringfügig, dass die Chöre hiervon kaum profitieren würden.


Jetzt die gute Nachricht: Wie Ihr wisst, hat der Chorkreis Altmark ein kleines finanzielles Polster und der Vorstand hat jetzt beschlossen, dass wir einen Teil dieses Geldes für eine Förderung des Zusammenhaltes der Chöre der Altmark ausgeben möchten. Auch wenn es nicht viel pro Chor ist, so hoffen wir doch, dass es so manchen Chor ermutigen kann, sich nach Aktivitäten umzuschauen, die diese Pause unterbrechen und den Chor auch ohne zu singen musikalisch weiterbringen, dabei Spaß machen und die totale Resignation verhindern. Und dies sind die Rahmenbedingungen für den Zuschuss:

  • Der Zuschuss beträgt 50% Prozent der Aktionskosten und wird bis zu einer Höchstsumme von insgesamt 100 € pro Chor (für den gesamten Zeitraum) gewährt.

  • Förderungswürdig sind Seminare, Workshops, Vorträge, Konzerte und ähnliches, die der musikalischen Weiterbildung der Sänger (nicht des Leiters!) dienen und den Zusammenhalt der Chormitglieder stärken, z.B. Rhythmus-Workshops, Seminare zu Musiktheorie usw. Dabei haben die Chöre weitgehend freie Hand. Notwendige Reisekosten werden ebenfalls unterstützt (allerdings keine Verpflegungskosten).

  • Der Zuschuss kann mit kurzer Begründung beantragt werden (per Email an diese Adresse) und wird bei Nachweis von Rechnungen ausgezahlt.

  • Der Zuschuss wird für Aktivitäten bis zum 30. Juni 2021 gewährt.

Wir hoffen, dass dies für viele Chöre ein kleiner Anstoß sein kann, solch alternative Aktivitäten in Erwägung zu ziehen, solange das Proben noch nicht so recht klappt. Ideen für mögliche Aktionen und eventuelle Erfahrungen mit Anbietern können im Mitgliederforum mitgeteilt werden, so dass alle davon profitieren können.

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